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Verkaufsbedingungen

Verkaufsbedingungen

Der „Verkäufer“ ist die Beakbane Ltd. Der „Käufer“ ist der Käufer von Waren von dem Verkäufer.

1.0 Gültigkeit

1.1 Die Abgabe von Kostenvoranschlägen, die Annahme von Bestellungen und der Verkauf von Waren erfolgt gemäß den nachfolgend festgelegten Geschäftsbedingungen („die Vertragsbedingungen“), unter Ausschluss aller sonstigen Geschäftsbedingungen (mit Ausnahme der Bestimmungen, deren Ausschluss kraft Gesetzes unwirksam wäre), unabhängig davon, ob diese bei Lieferung bestätigt wurden oder in der Bestellungen oder einem anderen Dokument, das dem Käufer vom Verkäufer ausgehändigt wurde, erwähnt wurden.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder ein Verzicht darauf können nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer erfolgen.

1.3 Alle Kostenvoranschläge sind bei Empfang einer Bestellung vom Käufer von dem Verkäufer schriftlich zu bestätigen. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer dem Käufer die Annahme der Bestellung bestätigt.

2.0 Preise

Vorbehaltlich einer anderweitigen Bestimmung gelten alle veranschlagten Preise ab Werk des Verkäufers, wobei die Kosten für die Verpackung und die Mehrwertsteuer nicht enthalten sind. Vorbehaltlich einer anderweitigen Anweisung durch den Käufer organisiert der Verkäufer die Verpackung (mit Verpackungen, die nicht zurückzugeben sind) und die Lieferung, wobei er die Kosten dafür dem Käufer entsprechend in Rechnung stellt.

3.0 Bezahlung

Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung wird der Preis zahlbar, wenn die Rechnung des Verkäufers an den Käufer gesendet wird. Vorbehaltlich einer anderweitigen Bestimmung erfolgt die Zahlung der Rechnung des Verkäufers am Ende des Monats der auf den Monat der Rechnungsstellung folgt. Wenn der Käufer mit seinen Zahlungspflichten gegenüber dem Verkäufer aus diesem Vertrag in Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, die nachfolgenden Lieferungen zu verschieben oder die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aufzukündigen, wobei die Ansprüche und Rechtsmittel, die dem Verkäufer gegenüber dem Käufer möglicherweise zustehen, unberührt bleiben.

4.0 Transport und Lieferung

4.1 Uhrzeiten oder Daten, die vom Verkäufer als Liefertermin für die Waren oder als Termin für die Erbringung von Dienstleistungen angegeben werden, gelten nur als schätzungsweise Angaben. Der Verkäufer ist nicht haftbar für Verluste, Schäden, Folgeschäden oder Aufwendungen welcher Art auch immer, die durch Verzögerungen bei der Lieferung oder bei der Erfüllung des Vertrages entstehen. Solche Verzögerungen berechtigen den Käufer auch nicht, die Annahme der Lieferung zu verweigern oder den Vertrag zu kündigen.

4.2 Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Verpflichtung durch den Verkäufer geht die Gefahr an den Waren auf den Käufer über, sobald diese dem Käufer oder einer anderem Person, die in Vertretung des Käufers handelt, übergeben wird. In jedem Fall gilt die Übergabe an einen Frachtführer als Übergabe an den Käufer, auch wenn der Verkäufer den Frachtführer beauftragt hat und auch wenn der Verkäufer den Transport in Rechnung stellt.

4.3 Der Transport und die Verpackung aller Waren wird dem Käufer in Rechnung gestellt, es sei denn, der Käufer trifft eigenen Vorkehrungen, um die Waren beim Verkäufer abzuholen, worüber er den Verkäufer schriftlich in Kenntnis zu setzen hat.

4.4 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wobei er dem Käufer jede abgefertigte Teillieferung in Rechnung stellen kann.

4.5 Reklamationen wegen Beschädigungen an den Waren oder wegen Fehlmengen, die vor der Übergabe entstehen, werden vom Verkäufer nur akzeptiert, wenn dieser innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Waren schriftlich davon in Kenntnis gesetzt wird. Reklamationen wegen Nichtlieferung werden nur berücksichtigt, wenn der Verkäufer innerhalb von 21 Tagen ab dem Rechnungsdatum davon in Kenntnis gesetzt wird.

5.0 Eigentumsübergang

5.1 Das Eigentum an den Waren geht erst dann vom Verkäufer über, wenn:

(a) den Käufer den vollständigen Kaufpreis, einschließlich der MwSt. gezahlt hat, und
(b) sofern der Käufer dem Verkäufer keine anderen Beträge, welcher Art auch immer, schuldet.

5.2 Bis zum Übergang des Eigentums an den Waren auf den Käufer hat dieser die Waren auf treuhänderischer Basis für den Verkäufer zu verwahren. Der Käufer hat die Waren (ohne dass dem Verkäufer Kosten entstehen) getrennt von den anderen in seinem Besitz befindlichen Waren zu lagern, und er hat diese so zu markieren, dass sie deutlich als Eigentum des Verkäufers identifiziert werden können.

5.3 Bis zum Übergang des Eigentums an den Waren vom Verkäufer hat der Käufer auf Verlangen solche Waren zurückzugeben, die nicht aus dem Bestand genommen oder an den Verkäufer zurückverkauft wurden. Falls der Käufer dies nicht tut, ist der Verkäufer berechtigt, das Betriebsgelände des Käufers zu betreten, auf dem sich die Waren befinden, und die Waren wieder in Besitz zu nehmen.

6.0 Mangelhafte Waren etc.

6.1 Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen ist der Verkäufer nach diesem Vertrag nicht haftbar für Verluste oder Schäden jeder Art, unabhängig davon, ob es sich dabei um Folgeschäden oder sonstige Schäden handelt, und der Verkäufer schließt hiermit alle Bedingungen und Gewährleistungen aus, ausdrücklicher oder konkludenter Natur, basierend auf Gesetz, Gewohnheitsrecht oder einer anderen Rechtsgrundlage, die möglicherweise zugunsten des Käufers bestehen. Stets Folgendes vorausgesetzt:

6.1.1 Falls der Verkäufer nicht der Hersteller der gelieferten Waren ist, hat der Verkäufer zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, die Vorteile von Gewährleistungen oder Garantien, die vom Hersteller gewährt werden, auf den Käufer im größtmöglichen Umfang zu übertragen.
6.1.2 Falls der Verkäufer nicht der Hersteller der Waren ist, führt der Verkäufer innerhalb von 6 Monaten ab dem Versanddatum die Reparatur oder nach seiner Wahl die Ersetzung der Waren durch, sofern zur Zufriedenheit des Verkäufers nachgewiesen wurde, dass diese einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen, wobei stets vorausgesetzt wird, dass diese Verpflichtung in den folgenden Fällen keine Anwendung findet:

(a) Die Waren wurden in irgendeiner Weise verändert oder waren Gegenstand einer missbräuchlichen Benutzung oder einer nicht autorisierten Reparatur bzw. Veränderung.
(b) Der Käufer hat es versäumt, dem Verkäufer vor dem Vertragsschluss die genauen Bedingungen und Zwecke mitzuteilen, unter denen die Waren benutzt werden, oder er hat es versäumt, dem Verkäufer Informationen oder die Abmessungen (unabhängig davon, ob sich diese auf die zu liefernden Waren selbst oder auf die Anlagen, an denen die Waren angebracht werden sollten, beziehen) zur Verfügung zu stellen bzw. diese mitzuteilen, welche notwendig dazu sind, damit die Waren ihre beabsichtigte Funktion erfüllen können. Diese Unterklausel findet unabhängig davon Anwendung, ob die Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers die Anlagen untersucht oder selbst die Maße genommen haben. Falls die Bestimmung 6.1.2 Anwendung findet, hat der Käufer die Kosten für die Demontage und die erneute Montage der Waren und für die Rücksendung an den Verkäufer zur Untersuchung, falls der Verdacht besteht, dass diese mangelhaft sind, zu tragen und die ersetzten Waren gehen in das Eigentum des Verkäufers über.

6.2 Unter keinen Umständen ist der Verkäufer, seine Mitarbeiter oder Vertreter für Verluste oder Schäden welcher Art auch immer (mit Ausnahme von Personenschäden oder einem Todesfall) haftbar, unabhängig davon, ob es sich dabei um Folgeschäden handelt oder ob diese durch Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter oder Vertreter in unmittelbarer oder mittelbarer Weise verursacht wurden, und unabhängig davon, ob diese bei der Herstellung, Anpassung, Reparatur oder Verarbeitung der Waren, oder im Zusammenhang mit einer Dienstleistung, die im Rahmen dieses Vertrages erbracht worden ist, entstanden sind.

6.3 Unbeschadet der Allgemeinheit der Vertragsbestimmungen wird dieser Vertrag unter der ausdrücklichen Bedingung und Einvernehmen geschlossen, dass der Verkäufer im Hinblick auf die Geeignetheit der Waren für einen bestimmten Zweck keine Gewährleistung oder Garantie übernimmt, auch wenn dieser Zweck dem Verkäufer bekannt ist. Der Käufer muss sich vor der Benutzung selbst davon überzeugen, dass die Waren seinen Anforderungen entsprechen.

7.0 Muster etc.

7.1 Änderungen der Spezifikation oder der Muster für die Waren durch den Verkäufer (unabhängig davon, ob eine solche Spezifikation oder ein solches Musters vom Käufer ist) stellen keine Vertragsverletzung dar oder begründen irgendeine Haftung des Verkäufers.

7.2 Der Käufer darf zu keinem Zeitpunkt Waren oder Materialien gemäß den vom Verkäufer bereit gestellten Mustern oder Spezifikationen herstellen oder dies versuchen. Außerdem ist die Weitergabe von Zeichnungen, Herstellungsverfahren, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen damit verbundene Informationen, die dem Verkäufer gehören, an Dritte verboten. Die Urheberrechte an den Zeichnungen, die vom Verkäufer bereit gestellt werden, verbleiben jederzeit beim Verkäufer, auch nach der Bezahlung der Waren durch den Käufer.

7.3 Der Käufer hat den Verkäufer von Ansprüchen freizustellen, mit denen die Verletzung von Handelsmarken, Handelsnamen, Patenten, Urheberrechten, Gebrauchsmustern oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten geltend gemacht werden, welche sich daraus ergeben können, dass der Verkäufer die Muster und Anweisungen des Käufers befolgt.

8.0 Kündigung durch den Verkäufer

Wenn der Verkäufer wegen einer Naturkatastrophe, einer Gesetzesbestimmung, einer Anordnung oder Anweisung einer Behörde, eines Arbeitskampfes, eines Streiks, einer Aussperrung, einer öffentlichen Unruhe, einer Brandkatastrophe, einer Überschwemmung, einer Nichtleistung von Zulieferern, eines Mangels von Rohstoffen oder anderen Waren oder aus einem sonstigen Grund, sofern dieser außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt, nicht in der Lage ist, den Vertrag auszuführen oder die Waren zu liefern, kann der Verkäufer den Vertrag schriftlich gegenüber dem Käufer kündigen, sofern sich die Kündigung auf noch nicht gelieferte Waren oder noch nicht ausgeführte Arbeiten bezieht. Eine solche Kündigung begründet keine Ansprüche zugunsten des Käufers, stets vorausgesetzt, dass der Käufer zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gelieferten Waren und ausgeführten Arbeiten verpflichtet bleibt.

9.0 Auslegung

Dieser Vertrag wird nach englischen Recht ausgelegt und durchgeführt. Der Käufer unterwirft sich hiermit der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte.